Sexualität
Eigentlich sollen junge Leute vor der Hochzeit nicht miteinander schlafen, doch darüber wird heute augenzwinkernd hinweggesehen. Wer wirklich noch jungfräulich in die Hochzeitsnacht geht, wird leicht bespöttelt. Der Seitensprung in der Ehe gilt (außer in den höchsten Kreisen) nach wie vor als böse Verletzung des gegenseitigen Treuegelübdes und kann von wilden Eifersuchtsanfällen bis zur Trennung alles auslösen. Schwule und lesbische Lust und Liebe werden allgemein genauso geachtet wie jene zwischen Männern und Frauen. Auf den Straßen sieht man auch Männer Hand in Hand gehen oder Frauen Zungenküsse tauschen. Im Bett erlaubt ist was gefällt: rahjanisch (vaginal von vorne), levthanisch (oral), tulamidisch (vaginal von hinten), maraskanisch (anal)... Anders sieht es mit sog. Belkelel-Sünden aus: Sadomaso und Blutschande (Sex mit engen Blutsverwandten) sind ‚nur’ verpönt, Kinderverführung und Selemie (Sex mit Tieren, Goblins) auch strafbar. Die beliebteste Tageszeit, um es miteinander zu treiben, ist übrigens weniger die Nacht als die nachmittägliche Siesta...
Wenn auf offener Straße eine Mutter ihrem Kind die Brust gibt oder ein junges Paar sich leidenschaftlich küßt, findet niemand was dabei, wenn seine Zunge im Überschwang etwa zu ihren Brüsten wandert, wird Schamgefühl die beiden innehalten und einen einsameren Ort aufsuchen lassen. Wenn aus dem offenen Fenster im ersten Stock eines kleinen Hauses in Chababbiata das brünstige Stöhnen eines Pärchens tönt, wird das vielleicht ein Schmunzeln bei Passanten und Nachbarn und einige neckende Rufe provozieren, aber niemanden stören. Wer in der Stadt nackt auf einen Balkon träte, würde befremdete Blicke auf sich ziehen, wer sich zum Bad im Chabab-Fluß, am Strand nördlich der Stadt oder gar im Badehaus nicht nackt ausziehen würde, ebenso. Wer am hellichten Tag auf dem Großen Markt sein Wasser abschlagen würde, würde bestraft, das Gleiche an eine allgemein dazu benutzte Hausmauer in Chababbiata interessiert niemanden.
Gruppensex, Tempelprostitution und ‚freie Liebe’ gibt es im Rahja-Tempel: Männer und Frauen (ab 16), egal ob verheiratet, können, bei gegenseitiger Sympathie, mit Geweihten oder anderen Besuchern schlafen. Eigentlich dürfte daraus kein Gatte dem anderen einen Vorwurf machen, praktisch entsteht leicht Eifersucht. Die Eintrittsspende liegt übrigens höher als der Lohn für ‚käufliche Liebe’ – ohne etwas zu garantieren. Am freizügigsten geht es beim siebentägigen Fest der Freuden zu Beginn des Rahja-Monats zu: Jeder darf mit jedem schlafen (und es niemandem übelnehmen), abends im Feuerschein tanzen die jungen Leute nackt, fast alles ist erlaubt. Kinder aus dem Rahja-Tempel oder dem Fest der Freuden übrigens gelten als Geschenk der Göttin und sind voll gleichberechtigt.
Hochzeit
Der Rahja-Tempel
Die Prostitution
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